Ehe- und Familienrecht Beratung und Betreuung
Wir beraten Sie in ehe- und familienrechtlichen Angelegenheit zu Beginn der Ehe, während der Ehe und bei Trennung und Scheidung.
Im Rahmen unserer Tätigkeit werden Ihre individuellen Fragestellungen und insbesondere
- Gestaltung und/oder Prüfung von Eheverträgen
- Beratung der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
- Trennung und die wirtschaftlichen Folgen
- Scheidung und Regelung zu den Scheidungsfolgen
- Versorgungsausgleich – Folgen und Alternativen
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleich
- Teilung des Hausrats
- Unterhaltsrecht
Berechnung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen bzgl. Kindes- und Ehegattenunterhalt behandelt. Wir vertreten Sie außergerichtlich, auch um langwierige familienrechtliche Verfahren zu vermeiden oder zu verkürzen.
Wir vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren, insbesondere, wenn wie im Fall der Scheidung und der Scheidungsfolgen eine gerichtliche Entscheidung oder Genehmigung vom Gesetzgeber vorgesehen ist.