RechtsanwaltMichael Schroeder
Herr Rechtsanwalt Michael Schroeder ist seit 1986 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sowie allen Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und erfüllt die Voraussetzungen für die Zulassung als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Herr Rechtsanwalt Schroeder bearbeitet schwerpunktmäßig alle Bereiche des Medizinrechts, insbesondere des ärztlichen Berufsrechtes und Fragestellungen aus dem Bereich der ärztlichen Zusammenarbeit (Gemeinschaftspraxen). Im Bereich des Haftungsrechtes werden schwerpunktmäßig zahnmedizinische Fragestellungen sowohl für Ärzte wie auch für Patienten bearbeitet.
Mit dem Erwerb der Zusatzqualifikation im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes wird eine Verknüpfung der Vertragsarzt-rechtlichen Fragestellung mit der gesellschaftsrechtlichen erreicht. Bereits zu Beginn seiner Tätigkeit hat sich Herr Rechtsanwalt Schroeder auf den Bereich des Luftverkehrsrechts spezialisiert und betreut bundesweit Mandanten in allen Fragen des Lizenzrechtes, sowohl Verwaltungs- wie auch Ordnungsbehörden-rechtlich.
Die Rechtsgebiete
- Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht
- Arbeitsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Luftverkehrsrecht
- Ehe- und Familienrecht